Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung gilt für die Webseiten mit Stellenangeboten der Bundesdruckerei GmbH, erreichbar unter https://jobs.bundesdruckerei.de. Sie umfasst alle Inhalte und Funktionen der Webseiten.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webauftritte im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0. Die BITV 2.0 wurde auf der Grundlage von § 12 d BGG erlassen.

Bewertung der Barrierefreiheitsanforderungen 

Die Webseiten der Bundesdruckerei mit Stellenangeboten erfüllen die Anforderungen der BITV 2.0 teilweise. Die Übersichtsseite, die Recruiting-Vorlagen und die Suchseite weisen Einschränkungen auf, die damit zusammenhängen, dass das CMS die DOM-Manipulation nicht erlaubt. Folgende Barrieren werden auf diesen Umstand zurückgeführt:

  • Textalternativen für Grafiken müssen an manchen Stellen verbessert werden.
  • An verschiedenen Stellen fehlt Struktur. Die Auszeichnung der Hauptüberschrift muss außerdem angepasst werden.
  • Es gibt eine Schriftgrafik, wobei der Text nicht anpassbar ist.
  • Auch wenn alles per Tastatur bedienbar ist, gibt es Unregelmäßigkeiten, wenn Screenreader aktiviert sind.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Fokus verdeckt werden.

Die Suche und die Suchergebnisse weisen weitere Barrierefreiheitsprobleme auf. Die folgenden Punkte werden auf technische Einschränkungen einer SAP-Komponente zurückgeführt.

  • Linktexte geben den Linkzweck nicht immer an.
  • Einige Beschriftungen der Steuerelemente sind auf Englisch verfasst.
  • Bei der Paginierung sind sichtbare Beschriftungen nicht Teil des Namens der Schaltflächen.
  • Die Filterfunktionen bewirken Kontextänderungen, die textlich angekündigt werden müssen.
  • Interaktive Inhalte haben teilweise inkorrekte oder fehlende Rollen bzw. Eigenschaften. Einige Steuerelemente sind mit Assistenztechnologien nicht bedienbar.
  • Die Statusmeldung bei den Suchergebnissen ist technisch nicht korrekt aufbereitet und funktioniert in Screenreadern nicht wie erwartet.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Bewertung eines Dienstleisters, die am 29. Oktober 2025 durchgeführt wurde. 

Datum der letzten Aktualisierung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 31. März 2026 erstellt und zuletzt am 1. April 2026 überprüft. Die Webseite wurde am 30. September 2026 zuletzt aktualisiert. 

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpersonen

Sollten Ihnen Barrieren auffallen oder Sie weitere Informationen zur Barrierefreiheit benötigen, können Sie uns über die E-Mail-Adresse info@bdr.de kontaktieren. Wir sind bemüht, Ihre Anfragen zeitnah zu beantworten.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage unzufrieden sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und zu den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.